Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Christian Schulze, AI-VANCE Germany, Hinterdorfstraße 17a, 39343 Ingersleben (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Beratungsleistungen, Workshops, Schulungen sowie die Entwicklung und Bereitstellung von KI-basierter Software und Automatisierungslösungen.

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

§ 2Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die im Rahmen von Erstgesprächen, Präsentationen, Webseiten oder Marketingunterlagen genannten Leistungsbeschreibungen stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande, oder durch eine vom Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail bestätigte Beauftragung des Kunden.
  3. An die Stelle der Schriftform tritt die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 3Leistungsumfang

  1. Gegenstand und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
    • Workshops, Schulungen und Coachings rund um Künstliche Intelligenz (z. B. KI-Kompetenzpflicht-Schulungen nach Art. 4 EU AI Act, EU AI Act Compliance-Workshops, KI-Readiness, Hands-on-Trainings)
    • Strategische Beratung zur Einführung und Weiterentwicklung von KI im Unternehmen
    • Entwicklung, Anpassung und Implementierung von KI-Software und Automatisierungslösungen
    • Wartung, Support und Weiterentwicklung implementierter Lösungen
  2. Soweit der Auftragnehmer Beratungsleistungen erbringt, schuldet er die fachgerechte Bearbeitung des Auftrags, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg. Die rechtliche Einordnung erfolgt — soweit nicht anders vereinbart — als Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB.
  3. Bei der Erstellung individueller Software-Werke kann nach Maßgabe des Einzelvertrags ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB vorliegen. Maßgeblich ist die im Vertrag konkret vereinbarte Leistung.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
  5. Vom Auftragnehmer im Rahmen der Beratung getroffene Empfehlungen, Einschätzungen oder Auskünfte zu rechtlichen Themen — insbesondere zur Auslegung des EU AI Act, der DSGVO oder anderer Rechtsvorschriften — stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines zugelassenen Rechtsanwalts.

§ 4Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Pauschalpreis, Tagessatz oder Aufwand zu vereinbarten Stundensätzen. Reisekosten, Spesen und Auslagen werden — soweit nicht im Angebot pauschaliert — nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet.
  2. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
  3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das im Impressum bzw. auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto.
  4. Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30–50 % bei Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Bei längerfristigen Projekten können nach Aufwand Zwischenrechnungen gestellt werden.
  5. Bei Workshops und Schulungen ist die volle Vergütung — soweit nicht anders vereinbart — bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin zu zahlen.
  6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
  7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind.
  8. Bankverbindung des Auftragnehmers:
    Kontoinhaber: Christian Schulze
    Bank: Fyrst Bank
    IBAN: DE31 2707 0369 0068 6063 00
    BIC: DEUTDE2HP23

§ 5Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen angemessen unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Räume, Zugänge und Ansprechpartner.
  2. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abstimmung von Inhalten, Terminen und Entscheidungen befugt ist und für Rückfragen zeitnah erreichbar ist.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Daten, Dokumente, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder ihm die zur Nutzung erforderlichen Rechte zustehen, und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
  4. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch eine nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hieraus resultierenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6Termine, Verschiebung und Ausfall

  1. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
  2. Workshop- und Schulungstermine werden nach beiderseitiger Abstimmung verbindlich festgelegt. Eine Verschiebung durch den Kunden ist bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei Verschiebung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Termin wird eine Ausfallpauschale gemäß § 7 fällig.
  3. Bei Erkrankung oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Verhinderungen ist dieser berechtigt, einen Ersatztermin in zumutbarer Frist anzubieten. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung besteht nur im Rahmen von § 10.

§ 7Stornierung und Rücktritt

  1. Sagt der Kunde einen vereinbarten Workshop oder Schulungstermin ab, so gilt — sofern nichts anderes vereinbart ist — folgende Stornoregelung:
    • Stornierung bis 30 Tage vor Termin: kostenfrei
    • Stornierung 29 bis 14 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
    • Stornierung weniger als 14 Tage vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung
  2. Bei Beratungs- und Software-Projekten kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten; zusätzlich kann der Auftragnehmer 30 % der noch nicht erbrachten, vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen, sofern der Auftragnehmer die Kündigung nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung um mehr als 30 Tage in Verzug ist, trotz Mahnung mit Fristsetzung.

§ 8Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsausführung urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Schulungsunterlagen, Konzepte, Software, Dokumentationen) erstellt, räumt er dem Kunden — vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung — ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die im Vertrag vereinbarten Zwecke ein.
  2. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte, eine Veränderung der Werke oder eine Verwendung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Schulungsunterlagen, Präsentationen, Methoden und Konzepte des Auftragnehmers sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung — auch in Auszügen — ist nicht gestattet.
  4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das im Rahmen des Auftrags erworbene Know-how, generelle Methoden, Konzepte und Erfahrungen für andere Aufträge zu nutzen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offenbart werden.

§ 9Mängel und Gewährleistung

  1. Bei Werkleistungen — insbesondere der Erstellung individueller Software — gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit den nachfolgend genannten Ergänzungen.
  2. Mängel der Leistung sind nach Übergabe bzw. Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
  3. Im Falle eines berechtigten Mangels ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Kunde Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Bei Software-Leistungen besteht keine Gewährleistung für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, durch Einsatz in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder durch fehlerhafte Eingabedaten verursacht wurden.
  5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt — abweichend von § 634a BGB — 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet — gleich aus welchem Rechtsgrund — unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf — ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Auftragswert des konkreten Einzelvertrags.
  3. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist — außerhalb der Fälle nach Absatz 1 — ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig — mindestens täglich — Sicherungskopien seiner Daten anzulegen. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem ein Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 11Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für eigene oder fremde Zwecke außerhalb der Vertragserfüllung zu nutzen.
  2. Vertraulich sind insbesondere als vertraulich gekennzeichnete Informationen sowie alle Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG.
  3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung fort.
  4. Auf Wunsch des Kunden wird auf Anfrage eine separate, vertiefende Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen, insbesondere bei Projekten, die besonders sensitive Informationen betreffen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden — sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart — als Referenz zu nennen (Firmenname, Logo, Branche, in groben Zügen Art des Projekts), nicht jedoch konkrete vertrauliche Inhalte oder Ergebnisse.

§ 12Datenschutz

  1. Die Parteien werden bei der Vertragsdurchführung die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, beachten.
  2. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist abrufbar unter www.ai-vance-germany.de/datenschutz.

§ 13Einsatz von KI-Systemen

  1. Der Auftragnehmer setzt im Rahmen seiner Leistungserbringung KI-Systeme und Automatisierungstools ein. Der Kunde wird hierüber im jeweiligen Projektkontext informiert.
  2. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Kunden werden nur in solche KI-Systeme eingegeben, deren Datenschutzkonformität zuvor geprüft wurde und mit denen — soweit erforderlich — entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung bestehen. Der Kunde wird vorab über den geplanten Einsatz informiert und hat die Möglichkeit, dem zu widersprechen.
  3. Beratungs- und Schulungsergebnisse werden vom Auftragnehmer fachlich geprüft. Aussagen zur Auslegung des EU AI Act, zur DSGVO oder zu sonstigen Rechtsthemen stellen keine Rechtsberatung dar (vgl. § 3 Abs. 5).
  4. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen von Workshops und Trainings keine personenbezogenen Daten Dritter ohne entsprechende Rechtsgrundlage in die eingesetzten KI-Systeme einzugeben.

§ 14Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg, Streiks, Stromausfälle, Internet-Großstörungen und vergleichbare, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände — befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
  2. Bei Workshops, die aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Stornopauschale gemäß § 7 fällt nicht an.

§ 15Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Magdeburg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst.
Stand: 05.08.2026 · AI-VANCE Germany · Impressum · Datenschutz · Cookie-Einstellungen