KI-Inhalte kennzeichnen. Seit August Pflicht.
Wer einen Chatbot betreibt, Texte oder Bilder von KI erzeugen lässt oder KI im Kundenservice einsetzt, muss das offenlegen. Ohne Übergangsfrist. Die meisten Mittelständler wissen nicht, dass es sie betrifft. In 30 Minuten klären wir, ob und wo.
Eine Frist läuft jetzt ab.
Der Digital Omnibus hat hier verkürzt, nicht verlängert.
Während die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 verschoben wurden, ist die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Systeme von sechs auf drei Monate gekürzt worden. Wer generative KI schon vor dem 02.08.2026 im Einsatz hatte, muss bis zum 02.12.2026 nachrüsten. Für neu eingeführte Systeme gilt die Pflicht sofort.
Das ist der Punkt, den fast alle übersehen. In der öffentlichen Diskussion ging es im Sommer 2026 nur um die verschobenen Hochrisiko-Fristen. Die Transparenzpflichten wurden nicht verschoben. Sie gelten.
Vier Pflichten. Zwei Adressaten.
Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbietern, die ein KI-System bereitstellen, und Betreibern, die es einsetzen. Für den Mittelstand sind meist die Absätze 1, 2 und 4 relevant.
Offenlegung bei direkter Interaktion
Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss dafür sorgen, dass die Person erkennt, dass sie mit einer Maschine spricht. Chatbots, Voicebots, automatisierte Telefonassistenten.
Maschinenlesbare Kennzeichnung
Synthetisch erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein. Nicht nur sichtbar für Menschen, sondern technisch auslesbar, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen.
Emotionserkennung und Biometrie
Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren. Zusätzlich gelten die Anforderungen der DSGVO an die Datenverarbeitung.
Deepfakes und veröffentlichte Texte
Wer Bild-, Ton- oder Videomaterial erzeugt oder manipuliert, das echt wirkt, muss die künstliche Herkunft offenlegen. Dasselbe gilt für KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Trifft eines davon auf Sie zu?
Wenn Sie hier zweimal nicken, sind Sie betroffen. Die meisten Betriebe sind es, ohne es auf dem Schirm zu haben.
-
01
Auf Ihrer Website läuft ein Chatbot oder Assistent
Auch wenn er nur Öffnungszeiten und Standardfragen beantwortet. Auch wenn er von einem Dienstleister stammt.
-
02
Sie lassen Texte ganz oder teilweise von KI schreiben
Blogartikel, Produktbeschreibungen, Newsletter, Social-Media-Posts, Stellenanzeigen.
-
03
Sie nutzen KI-generierte Bilder oder Videos
Auf der Website, in Broschüren, in Anzeigen, in Präsentationen für Kunden.
-
04
Ihr Telefon oder E-Mail-Postfach wird von KI vorsortiert
Automatische Antworten, Sprachdialogsysteme, KI-gestützte Ticketverteilung mit Kundenkontakt.
-
05
Sie werten Bewerbungen, Gespräche oder Kundenreaktionen mit KI aus
Sobald dabei Emotionen oder biometrische Merkmale erkannt werden, greift zusätzlich Absatz 3.
Was wann gilt.
KI-Kompetenzpflicht und Verbote
Art. 4 und Art. 5 sind seitdem anwendbar. Schulungsmaßnahmen müssen ergriffen und dokumentiert sein.
Digital Omnibus tritt in Kraft
Verordnung (EU) 2026/1744. Verschiebt Hochrisiko-Pflichten, verkürzt die Übergangsfrist für die Kennzeichnung.
Artikel 50 wird anwendbar
Transparenzpflichten gelten ohne Übergangsfrist. Neue Systeme müssen sofort konform sein.
Frist für Bestandssysteme
Generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 im Einsatz waren, müssen ihre Ausgaben spätestens jetzt maschinenlesbar kennzeichnen.
Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III
Verschoben vom August 2026. Für eingebettete Systeme nach Anhang I gilt der 02.08.2028.
Was ein Verstoß kostet.
Bis 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz
Dieser Rahmen gilt für Verstöße gegen Betreiber- und Anbieterpflichten, also auch für Artikel 50. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag.
Für kleine Unternehmen gilt der niedrigere Betrag
Bei KMU und Start-ups kehrt sich die Logik um: Es greift der jeweils niedrigere der beiden Werte. Ein Betrieb mit 10 Mio. € Umsatz riskiert also bis zu 300.000 €, nicht 15 Millionen.
Die Marktüberwachung liegt in Deutschland federführend bei der Bundesnetzagentur, ergänzt um sektorale Zuständigkeiten. Neben dem Bußgeldrisiko steht das wettbewerbsrechtliche: Ein nicht gekennzeichneter Chatbot oder ungekennzeichnete KI-Inhalte können auch als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Erfahrungsgemäß kommt dieser Druck schneller als eine Behörde.
Was Geschäftsführer zuerst fragen.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?
Nein. Die Information muss dort erfolgen, wo die Interaktion stattfindet, und zwar klar erkennbar und spätestens beim ersten Kontakt. Ein vergrabener Satz in einem Rechtstext erfüllt die Pflicht nicht.
Wir nutzen nur ChatGPT im Büro, betrifft uns das?
Für die interne Nutzung ohne Veröffentlichung greift Artikel 50 in der Regel nicht. Sobald die Ergebnisse aber nach außen gehen, etwa als Website-Text, Kundenmail oder Social-Media-Post, ist die Lage anders zu bewerten. Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt unabhängig davon bereits seit Februar 2025.
Unser Chatbot kommt von einem Dienstleister. Ist der nicht verantwortlich?
Das hängt an der Rollenverteilung zwischen Anbieter und Betreiber und daran, was der Vertrag regelt. Praktisch gilt: Wer den Bot auf seiner Website einsetzt, steht im Zweifel in der Verantwortung gegenüber dem Nutzer. Ein Blick in die Verträge lohnt sich, bevor man sich darauf verlässt.
Was heißt maschinenlesbar konkret?
Die Kennzeichnung muss technisch auslesbar sein, nicht nur mit dem Auge erkennbar. In der Praxis läuft das über eingebettete Metadaten, Wasserzeichen oder Herkunftsnachweise im Dateiformat. Viele gängige Werkzeuge unterstützen das inzwischen, aber längst nicht alle, und oft ist die Funktion nicht aktiviert.
Gilt das auch für KI-generierte Bilder in Werbeanzeigen?
Wenn das Material echt wirkt und Personen, Orte oder Ereignisse darstellt, greift die Offenlegungspflicht nach Absatz 4. Bei eindeutig künstlerischen oder offensichtlich stilisierten Darstellungen gibt es eine Ausnahme, die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Woher weiß ich, welche unserer Systeme betroffen sind?
Das ist genau die Frage, die ein KI-Check in dreißig Minuten beantwortet. Wir gehen Ihre eingesetzten Werkzeuge durch, ordnen sie den Absätzen zu und Sie wissen danach, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht. Ohne Verpflichtung und ohne Kosten.
Dreißig Minuten Klarheit. Kostenlos.
Wir gehen gemeinsam durch, welche KI Sie tatsächlich einsetzen und welche der vier Pflichten für Sie gilt. Am Ende haben Sie eine Liste mit dem, was zu tun ist. Ob Sie das dann mit uns umsetzen oder selbst, entscheiden Sie.