Art. 50 EU AI Act · Gilt seit 02.08.2026

KI-Inhalte kennzeichnen. Seit August Pflicht.

Wer einen Chatbot betreibt, Texte oder Bilder von KI erzeugen lässt oder KI im Kundenservice einsetzt, muss das offenlegen. Ohne Übergangsfrist. Die meisten Mittelständler wissen nicht, dass es sie betrifft. In 30 Minuten klären wir, ob und wo.

Die Lage

Eine Frist läuft jetzt ab.

Achtung · Bestandssysteme: Frist endet 02.12.2026

Der Digital Omnibus hat hier verkürzt, nicht verlängert.

Während die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 verschoben wurden, ist die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Systeme von sechs auf drei Monate gekürzt worden. Wer generative KI schon vor dem 02.08.2026 im Einsatz hatte, muss bis zum 02.12.2026 nachrüsten. Für neu eingeführte Systeme gilt die Pflicht sofort.

Das ist der Punkt, den fast alle übersehen. In der öffentlichen Diskussion ging es im Sommer 2026 nur um die verschobenen Hochrisiko-Fristen. Die Transparenzpflichten wurden nicht verschoben. Sie gelten.

Was Artikel 50 verlangt

Vier Pflichten. Zwei Adressaten.

Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbietern, die ein KI-System bereitstellen, und Betreibern, die es einsetzen. Für den Mittelstand sind meist die Absätze 1, 2 und 4 relevant.

Abs. 1 · Anbieter

Offenlegung bei direkter Interaktion

Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss dafür sorgen, dass die Person erkennt, dass sie mit einer Maschine spricht. Chatbots, Voicebots, automatisierte Telefonassistenten.

Ausnahme: wenn es aus dem Zusammenhang offensichtlich ist
Abs. 2 · Anbieter

Maschinenlesbare Kennzeichnung

Synthetisch erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sein. Nicht nur sichtbar für Menschen, sondern technisch auslesbar, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen.

Frist Bestandssysteme: 02.12.2026
Abs. 3 · Betreiber

Emotionserkennung und Biometrie

Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren. Zusätzlich gelten die Anforderungen der DSGVO an die Datenverarbeitung.

Relevant etwa bei Bewerberanalyse und Kundenanalytik
Abs. 4 · Betreiber

Deepfakes und veröffentlichte Texte

Wer Bild-, Ton- oder Videomaterial erzeugt oder manipuliert, das echt wirkt, muss die künstliche Herkunft offenlegen. Dasselbe gilt für KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Ausnahme: künstlerische, satirische und fiktionale Werke
Selbsttest

Trifft eines davon auf Sie zu?

Wenn Sie hier zweimal nicken, sind Sie betroffen. Die meisten Betriebe sind es, ohne es auf dem Schirm zu haben.

  1. 01

    Auf Ihrer Website läuft ein Chatbot oder Assistent

    Auch wenn er nur Öffnungszeiten und Standardfragen beantwortet. Auch wenn er von einem Dienstleister stammt.

  2. 02

    Sie lassen Texte ganz oder teilweise von KI schreiben

    Blogartikel, Produktbeschreibungen, Newsletter, Social-Media-Posts, Stellenanzeigen.

  3. 03

    Sie nutzen KI-generierte Bilder oder Videos

    Auf der Website, in Broschüren, in Anzeigen, in Präsentationen für Kunden.

  4. 04

    Ihr Telefon oder E-Mail-Postfach wird von KI vorsortiert

    Automatische Antworten, Sprachdialogsysteme, KI-gestützte Ticketverteilung mit Kundenkontakt.

  5. 05

    Sie werten Bewerbungen, Gespräche oder Kundenreaktionen mit KI aus

    Sobald dabei Emotionen oder biometrische Merkmale erkannt werden, greift zusätzlich Absatz 3.

Zeitachse

Was wann gilt.

02.02.2025

KI-Kompetenzpflicht und Verbote

Art. 4 und Art. 5 sind seitdem anwendbar. Schulungsmaßnahmen müssen ergriffen und dokumentiert sein.

27.07.2026

Digital Omnibus tritt in Kraft

Verordnung (EU) 2026/1744. Verschiebt Hochrisiko-Pflichten, verkürzt die Übergangsfrist für die Kennzeichnung.

02.08.2026

Artikel 50 wird anwendbar

Transparenzpflichten gelten ohne Übergangsfrist. Neue Systeme müssen sofort konform sein.

02.12.2026 · offen

Frist für Bestandssysteme

Generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 im Einsatz waren, müssen ihre Ausgaben spätestens jetzt maschinenlesbar kennzeichnen.

02.12.2027

Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III

Verschoben vom August 2026. Für eingebettete Systeme nach Anhang I gilt der 02.08.2028.

Sanktionen

Was ein Verstoß kostet.

Stufe 2

Bis 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz

Dieser Rahmen gilt für Verstöße gegen Betreiber- und Anbieterpflichten, also auch für Artikel 50. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag.

Nicht zu verwechseln mit den 35 Mio. € aus Art. 5
Sonderregel KMU

Für kleine Unternehmen gilt der niedrigere Betrag

Bei KMU und Start-ups kehrt sich die Logik um: Es greift der jeweils niedrigere der beiden Werte. Ein Betrieb mit 10 Mio. € Umsatz riskiert also bis zu 300.000 €, nicht 15 Millionen.

Bedeutet: keine Existenzvernichtung, aber sehr wohl schmerzhaft

Die Marktüberwachung liegt in Deutschland federführend bei der Bundesnetzagentur, ergänzt um sektorale Zuständigkeiten. Neben dem Bußgeldrisiko steht das wettbewerbsrechtliche: Ein nicht gekennzeichneter Chatbot oder ungekennzeichnete KI-Inhalte können auch als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Erfahrungsgemäß kommt dieser Druck schneller als eine Behörde.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer zuerst fragen.

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?

Nein. Die Information muss dort erfolgen, wo die Interaktion stattfindet, und zwar klar erkennbar und spätestens beim ersten Kontakt. Ein vergrabener Satz in einem Rechtstext erfüllt die Pflicht nicht.

Wir nutzen nur ChatGPT im Büro, betrifft uns das?

Für die interne Nutzung ohne Veröffentlichung greift Artikel 50 in der Regel nicht. Sobald die Ergebnisse aber nach außen gehen, etwa als Website-Text, Kundenmail oder Social-Media-Post, ist die Lage anders zu bewerten. Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt unabhängig davon bereits seit Februar 2025.

Unser Chatbot kommt von einem Dienstleister. Ist der nicht verantwortlich?

Das hängt an der Rollenverteilung zwischen Anbieter und Betreiber und daran, was der Vertrag regelt. Praktisch gilt: Wer den Bot auf seiner Website einsetzt, steht im Zweifel in der Verantwortung gegenüber dem Nutzer. Ein Blick in die Verträge lohnt sich, bevor man sich darauf verlässt.

Was heißt maschinenlesbar konkret?

Die Kennzeichnung muss technisch auslesbar sein, nicht nur mit dem Auge erkennbar. In der Praxis läuft das über eingebettete Metadaten, Wasserzeichen oder Herkunftsnachweise im Dateiformat. Viele gängige Werkzeuge unterstützen das inzwischen, aber längst nicht alle, und oft ist die Funktion nicht aktiviert.

Gilt das auch für KI-generierte Bilder in Werbeanzeigen?

Wenn das Material echt wirkt und Personen, Orte oder Ereignisse darstellt, greift die Offenlegungspflicht nach Absatz 4. Bei eindeutig künstlerischen oder offensichtlich stilisierten Darstellungen gibt es eine Ausnahme, die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Woher weiß ich, welche unserer Systeme betroffen sind?

Das ist genau die Frage, die ein KI-Check in dreißig Minuten beantwortet. Wir gehen Ihre eingesetzten Werkzeuge durch, ordnen sie den Absätzen zu und Sie wissen danach, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht. Ohne Verpflichtung und ohne Kosten.

Dreißig Minuten Klarheit. Kostenlos.

Wir gehen gemeinsam durch, welche KI Sie tatsächlich einsetzen und welche der vier Pflichten für Sie gilt. Am Ende haben Sie eine Liste mit dem, was zu tun ist. Ob Sie das dann mit uns umsetzen oder selbst, entscheiden Sie.

Antwort innerhalb eines Werktags. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu — Datenschutzerklärung.

Lieber erst den EU AI Act im Überblick ansehen →